Pflichtangebot der BANASINO INVESTMENTS S.à r.l. an die Aktionäre der SURTECO GROUP SE
Disclaimer – Rechtliche Hinweise
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der BANASINO INVESTMENTS S.à r.l. zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot an die Aktionäre der SURTECO GROUP SE vorgesehen ist.
Aktionäre der SURTECO GROUP SE werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot enthalten.
Wichtige rechtliche Hinweise
Am 4. Oktober 2024 hat die BANASINO INVESTMENTS S.à r.l. (die "Bieterin") die Erlangung der Kontrolle der Bieterin über die SURTECO GROUP SE und ihre Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der SURTECO GROUP SE ("SURTECO-Aktionäre") (das "Pflichtangebot") veröffentlicht. Am 6. November 2024 hat die Bieterin die Angebotsunterlage nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot veröffentlicht.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") betreffend die Erlangung der Kontrolle der Bieterin über die SURTECO GROUP SE und ihre Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots an die SURTECO-Aktionäre vom 4. Oktober 2024, die Angebotsunterlage, die die Regelungen und Bedingungen des Pflichtangebots in detaillierter Form enthält, sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) und sonstiger im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Das Pflichtangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Pflichtangebot ist nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
SURTECO-Aktionäre mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") werden darauf hingewiesen, dass das Pflichtangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne von Regel 3b-4 des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Pflichtangebot erfolgt gegenüber Inhabern von Aktien der SURTECO GROUP SE in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung von bestimmten materiellen und formellen Regelungen des Exchange Act hinsichtlich der Durchführung eines Pflichtangebots, die den Bieter von der Einhaltung dieser Regelungen durch Einhaltung der jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen befreit. Daher unterliegt das Pflichtangebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Pflichtangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf in den Vereinigten Staaten wohnhafte Inhaber von Aktien der SURTECO GROUP SE Anwendung, so dass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Bei einem Wohnsitz von Aktionären außerhalb Deutschlands können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sich der Wohnsitz befindet. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die SURTECO GROUP SE in Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihre Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem eigenen Wohnsitzland haben. Es ist unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im eigenen Wohnsitzland aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des eigenen Wohnsitzlandes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Wohnsitzland der Aktionäre ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften.
Ein Angebot zum Erwerb von Aktien der SURTECO GROUP SE erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der am 6. November 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage und richtet sich nur nach den darin enthaltenen Regelungen und Bedingungen. Im Übrigen stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SURTECO GROUP SE noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der SURTECO GROUP SE dar und beinhalten oder bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Bedingungen des Pflichtangebots können von den auf den folgenden Seiten beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Pflichtangebots, soweit rechtlich zulässig, vor.
Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.